IVW

Abkürzung für Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern e. V. Die IVW ermittelt und veröffentlicht quartalsweise die (gedruckte, verbreitete, verkaufte etc.) Auflage bzw. Reichweite von Zeitungen und Zeitschriften. Gegründet am 4. November 1949, wird der Verein von den Medienunternehmen, den Werbungtreibenden sowie den Werbe- und Media-Agenturen in Deutschland unterhalten.

Mittlerweile wurden die Reichweitemessungen auf die Bereiche Online, Hörfunk- und Fernsehen, Außenwerbung und Filmtheater ausgedehnt. Bei Online-Medien stellt die IVW unter Verwendung von Zählpixeln die Gesamtanzahl der Seitenabrufe und der einzelnen zusammenhängenden Nutzungsvorgänge von Webseiten fest. Allerdings kann die Erfassung kann unter anderem mit Filtern wie Adblock oder das gezielte Sperren von Cookies unterbunden werden.

Nachweis und Verifizierung

Teilnehmende Medienunternehmen dürfen in ihren Publikationen das IVW-Logo zur Verifizierung ihrer Reichweite abbilden.

Im Impressum kann ein Verlag als IVW-Mitglied dieses Logo abdrucken und somit Werbekunden anzeigen , dass die Auflagenzahlen geprüft werden.

Im Impressum kann ein Verlag als IVW-Mitglied dieses Logo abdrucken und somit Werbekunden anzeigen , dass die Auflagenzahlen geprüft werden.



Weitere Institutionen zur Reichweitenmessung von (Online-) Medien sind AGOF und AGMA.

____________________________________________________________________________________________________________________
Bildnachweise für diese Seite: Logo der Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern, gemeinfrei im Zusammenhang redaktioneller Berichterstattung. « Zurück zum Lexikon-Index