Opt-out

Im Online-Marketing eingesetztes Abmeldeverfahren beim Empfang von Newslettern. Die Zustimmung des Empfängers zum Empfang des Newsletters wird hierbei zunächst seitens des Versenders vorausgesetzt, der Empfänger kann sich also erst später (in der Regel nach Erhalt des ersten, unaufgefordert erhaltenen Newsletters) aus der E-Mail-Liste austragen.

Den Gegensatz zum Opt-out bildet das Opt-in-Verfahren, bei dem der User dem E-Mail-Empfang aktiv zustimmen muss.

Diskussion: Das Opt-out-Verfahren ist seit dem Payback-Urteil des BGH vom 16. Juli 2008 (Az.: VIII ZR 348/06) nicht länger gesetzeskonform und kann rechtlich verfolgt werden.

Beispiel: Abseits vom Newsletter-Abmeldeverfahren findet das Opt-out beim Web-Controlling Verwendung. Hier kann der User einer Speicherung von Daten (etwa Klicks oder Tracking-Informationen, die während der Nutzung einer Website aufgezeichnet und evtl. als Cookie im Browser des Users gespeichert werden) zu widersprechen.

Vgl. auch: Confirmed Opt-in, Double-Opt-in, Opt-in, Permission-Marketing

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