„Die Demokratien brauchen nicht nur neue Datenschutzgesetze, sondern eine Ethik des Internetzeitalters. Sie wäre wie jede positive Ethik diesseits von Gut und Böse, aber müsste die Ambivalenz der Geheimhaltung benennen: dass die Guten manchmal die Geheimniswahrer (zum Beispiel demokratische Parlamente) und manchmal die Geheimnisverräter (zum Beispiel kritische Journalisten) sind.“

(Evelyn Finger in Die Zeit #50 vom 09.12.2010)

Aufgaben des Journalisten

Schreiben allein ist nicht genug, Journalisten sind mehr als Texter, „Content-Produzenten“ oder „Schreiber“. Dementsprechend höher sind die Anforderungen an Qualifikation und Aufgabenspektrum. Und es sind nicht nur die Leser, die eine ganz konkrete Erwartungshaltung an gute journalistische Arbeit mitbringen. Auch Politik, Berufsverbände und der Deutsche Presserat als Institution der freiwilligen Selbstkontrolle formulieren sehr ausführliche Anforderungskataloge an das Berufsbild Journalist, deren Inhalte sich auf diese Schwerpunkte herunterbrechen lassen:

  • Information & Bildung: Der Journalist artikuliert Sachverhalte und Probleme für die Öffentlichkeit, er lenkt die Aufmerksamkeit seiner Leser auf bestimmte Themen und erleichtert die gesellschaftliche Orientierung.
  • Kontrolle & Kritik: Der Journalist trägt durch seine kritische Kommentierung der Sachverhalte zur öffentlichen Meinungsbildung bei.
  • Service & Unterhaltung: Der Journalist bietet seinen Lesern einen persönlichen Nutzwert oder widmet sich ausschließlich deren Unterhaltung.

Erwartungen I: die Berufsverbände

Der Deutsche Fachjournalistenverband, ein parteipolitisch und gewerkschaftlich unabhängiger Berufsverband für Journalisten aus klassischen und neuen Medien, formuliert seine Anforderungen an den Beruf folgendermaßen:

„Der Journalist übernimmt verschiedene Funktionen: Journalisten informieren die Öffentlichkeit über Sachverhalte und Vorgänge, die von allgemeiner, politischer, wirtschaftlicher oder kultureller Bedeutung sind. Damit tragen sie zum Prozess der öffentlichen Meinungsbildung bei und erfüllen somit eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe. Sie artikulieren für die Öffentlichkeit Sachverhalte und Probleme.

Um dieser Aufgabe als „Frühwarnsystem“ und Kontrollinstanz der Gesellschaft gerecht werden zu können, stehen Journalisten besondere Recherchebefugnisse zu, welche die Pressegesetze der Länder unter den Begriffen „Auskunftsrecht“ oder „Informationsrecht“ regeln. Wichtige Aufgaben des Journalismus sind damit Kritik und Kontrolle: Manche Themen aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft sind weniger für die Öffentlichkeit bestimmt, werden aber durch den Journalismus publik gemacht, was dem Gemeinwesen nützlich sein kann: „Durch die Furcht vor der Presse werden mehr Verbrechen, Korruption und Unmoral verhindert als durch das Gesetz.“ (Joseph Pulitzer)

Des Weiteren sind Journalisten daran beteiligt, die öffentliche Aufmerksamkeit auf bestimmte Themen und Ereignisse zu lenken („agenda setting“), um so die Tagesordnung des öffentlichen Lebens mitzubestimmen. Auch kann Journalismus eine reine Unterhaltungsfunktion übernehmen. Nicht zu unterschätzen ist zudem der bildende Wert des Journalismus: Ein Großteil der Allgemeinbildung wird immer noch durch Massenmedien vermittelt. Journalismus kann aber auch eine sozialisierende und erziehende Wirkung auf die Gesellschaft haben und Einfluss auf Ansichten und letztlich Verhaltensweisen ausüben.“ (Quelle: dfjv.de)

Erwartungen II: die Politik

Einen sehr ähnlichen Anforderungskatalog, wenn auch mit stärkerem Fokus auf politische und gesellschaftliche Funktionen des Journalismus innerhalb des demokratischen Staatsgefüges, formuliert die Bundeszentrale für politische Bildung:

„Ihre ‚öffentliche Aufgabe‘ erfüllen die Medien dadurch, dass sie an der freien, individuellen und öffentlichen Meinungsbildung mitwirken, indem sie zu Angelegenheiten von allgemeiner Bedeutung Nachrichten sowie Informationen beschaffen und verbreiten, die jeder Einzelne benötigt, um sich in der Gesellschaft zurechtzufinden. […]

Den Kern der öffentlichen Aufgabe bildet die Mitwirkung der Medien an der politischen Meinungsbildung. Um dieser Aufgabe willen stellen freie Medien einen unverzichtbaren Bestandteil jeder freiheitlichen Demokratie dar. Das Funktionieren einer Demokratie, in der alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht (Art. 20 Abs. 2 GG), setzt voraus, dass dessen Mitglieder über die Informationen verfügen, die sie benötigen, um sich auf rationale Weise eine eigene Meinung zu allen politischen Fragen bilden zu können. Diese Informationen können sie zum größten Teil nur aus den Medien beziehen. Deren Aufgabe besteht deshalb vor allem darin, die erforderlichen Informationen zu beschaffen, auszuwählen und so zusammenzustellen und ggf. kritisch zu kommentieren, dass ihr Publikum sie versteht und sich seine eigene Meinung bilden kann. Damit stellen die Medien zugleich eine Verbindung zwischen dem Volk und seinen gewählten Vertretern her: Parlamentarier und Regierung erfahren nicht zuletzt aus den Medien, was im Volk gedacht und gewollt wird, und das Volk erfährt, was Parlament und Regierung vorhaben und tun. Schließlich üben die Medien gegenüber den Machthabern eine Kontrollfunktion aus, indem sie auch solche Informationen verbreiten, die jene gern geheim gehalten hätten, und zu diesen Informationen kritisch Stellung nehmen. […]

Einen zweiten Ansatzpunkt für die Auswahl und Aufbereitung von Informationen in den Medien bildet der persönliche Nutzen des einzelnen Lesers, Hörers oder Zuschauers. Das Angebot von „Service“-Beiträgen ist stark gewachsen und nimmt inzwischen einen beträchtlichen Anteil am Gesamtangebot der Medien ein. Es reicht vom Waren- oder Dienstleistungstest über Tipps zur Freizeitgestaltung bis hin zur Erörterung kritischer Lebenssituationen.

Noch stärker gewachsen ist das Angebot an Beiträgen, die vor allem oder ausschließlich der Unterhaltung dienen wie beispielsweise „Lifestyle“-Angebote über das Leben von Prominenten. Auch solche Beiträge genießen das Privileg der Pressefreiheit, soweit sie die Rechte der behandelten Personen, zum Beispiel auf Wahrung ihrer Privatsphäre, nicht verletzen.“ (Quelle: bpd.de)

Erwartungen III: die Leser

Auf Seiten der Lesererwartung fällt vor allem auf, dass die Aspekte Information und Bildung (von den Befragern oder den Befragten) offenbar als selbstverständlich wahrgenommen werden und sich somit nicht gesondert niederschlagen. Hier stehen eindeutig die Kontroll- und Korrektivfunktionen des Journalismus im Mittelpunkt der Erwartungen, aber auch Service und Unterhaltung werden durch die Antwort „Neue Trends aufzeigen“ mit 38% deutlich thematisiert.

Erwartungen IV: Sorgfaltspflicht und Berufsethik

Die Anforderungen an Sorgfaltspflicht und Ethik eines Journalisten beschränken sich nicht nur auf dessen persönliche (und damit subjektive) Integrität, sondern finden auch in den Pressegesetzen der Bundesländer Niederschlag:

„Die Presse hat alle Nachrichten vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Inhalt, Herkunft und Wahrheit zu prüfen. Die Verpflichtung, Druckwerke von strafbarem Inhalt freizuhalten (§ 21 Abs. 2), bleibt unberührt.“ (Landespressegesetz NRW)

Den gesetzlichen Vorgaben entsprechend, sind die ethischen Anforderungen an den Journalisten im Pressekodex des Deutschen Presserats folgendermaßen auf den Punkt gebracht:

„Zur Veröffentlichung bestimmte Informationen in Wort, Bild und Grafik sind mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen und wahrheitsgetreu wiederzugeben.“ (Pressekodex, Ziffer 2: Sorgfalt)

Als Sammlung publizistischer Grundsätze geht der Pressekodex über die gesetzlichen Vorgaben hinaus und steht damit im Rang einer freiwilligen Selbstverpflichtung, da sich Verleger und Journalisten durch ihre jeweiligen Berufsverbände zu seiner Einhaltung verpflichtet haben. Erstmals formuliert im Jahre 1973 findet der Kodex seit 2009 auch Verwendung für journalistische Beiträge in Online-Medien. Er umfasst insgesamt 16 Punkte, die sich auf einen Satz verkürzt jeweils so zusammenfassen lassen:

1.) Wahrhaftigkeit und Achtung der Menschenwürde
Die Achtung vor der Wahrheit, die Wahrung der Menschenwürde und die wahrhaftige Unterrichtung der Öffentlichkeit sind oberste Gebote der Presse.
2.) Sorgfalt
Informationen in Wort, Bild und Grafik sind in der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen und wahrheitsgetreu wiederzugeben.
3.) Richtigstellung
Veröffentlichte Nachrichten oder Behauptungen, die sich nachträglich als falsch erweisen, sind von sich aus in angemessener Weise richtigzustellen.
4.) Grenzen der Recherche
Bei der Beschaffung von personenbezogenen Daten, Nachrichten, Informationsmaterial und Bildern dürfen keine unlauteren Methoden angewandt werden.
5.) Berufsgeheimnis
Die Presse wahrt das Berufsgeheimnis, macht vom Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch und gibt Informanten ohne deren ausdrückliche Zustimmung nicht preis.
6.) Trennung von Tätigkeiten
Journalisten und Verleger üben keine Tätigkeiten aus, die die Glaubwürdigkeit der Presse in Frage stellen könnten.
7.) Trennung von Werbung und Redaktion
Redaktionelle Veröffentlichungen dürfen nicht durch private oder geschäftliche Interessen Dritter oder durch persönliche wirtschaftliche Interessen der Journalisten oder Verlage beeinflusst werden.
8.) Persönlichkeitsrechte
Die Presse achtet das Privatleben des Menschen und seine informationelle Selbstbestimmung.
9.) Schutz der Ehre
Es widerspricht journalistischer Ethik, mit unangemessenen Darstellungen in Wort und Bild Menschen in ihrer Ehre zu verletzen.
10.) Religion und Weltanschauung
Die Presse verzichtet darauf, religiöse, weltanschauliche oder sittliche Überzeugungen zu schmähen.
11.) Sensationsberichterstattung und Jugendschutz
Die Presse beachtet den Jugendschutz und verzichtet auf eine unangemessen sensationelle Darstellung von Gewalt, Brutalität und Leid.
12.) Diskriminierungen
Niemand darf wegen seines Geschlechts, einer Behinderung oder seiner Zugehörigkeit zu einer ethnischen, religiösen, sozialen oder nationalen Gruppe diskriminiert werden.
13.) Unschuldsvermutung
Die Berichterstattung über Ermittlungsverfahren, Strafverfahren und sonstige förmliche Verfahren muss frei von Vorurteilen erfolgen.
14.) Medizin-Berichterstattung
Bei medizinischen Themen ist eine unangemessene sensationelle Darstellung zu vermeiden, die Hoffnungen oder Befürchtungen beim Leser erwecken könnten.
15.) Vergünstigungen
Die Annahme von Vorteilen jeder Art, die Entscheidungsfreiheit von Verlag und Redaktion beeinträchtigen könnten, ist mit dem Ansehen, der Unabhängigkeit und der Aufgabe der Presse unvereinbar.
16.) Rügenveröffentlichung
Es entspricht fairer Berichterstattung, vom Deutschen Presserat öffentlich ausgesprochene Rügen zu veröffentlichen.

Presserat-Pressekodex
Download-Tipp #1!

Der Pressekodex des Deutschen Presserats fasst die ethischen Anforderungen an professionell arbeitende Journalisten in einem umfangreichen Dokument zusammen. Eine Pflichtlektüre für alle (angehenden) Journalisten!

Hier finden Sie den Download des Pressekodex als PDF.
Leitfaden Werbung-Redaktion

Download-Tipp #2!

Die genaue Trennung von Werbung und Redaktion gehört zu den elementaren Eigenschaften der journalistischen Sorgfaltspflicht, wird jedoch insbesondere in der Online-Redaktion häufig vernachlässigt. Der entsprechende Leitfaden des Deutschen Presserats bietet sehr viele anschauliche Beispiele aus dem Printbereich, positiv wie negativ, die sich nachvollziehbar auf den Online-Journalismus adaptieren lassen. Eine ebenso spannende wie aufschlussreiche Lektüre, die Sie sich nicht entgehen lassen sollten!

Hier finden Sie den Download des Presseleitfadens als PDF.
Beschwerdeverfahren im Deutschen Presserat

Download-Tipp #3!

Der Deutsche Presserat sieht bei (vermeintlichen) Verstößen gegen den Pressekodex ein mehrstufiges Beschwerdeverfahren vor. Die Sanktionen reichen von der Mitteilung an die Redaktion bis zur öffentlichen Rüge.

Hier finden Sie den visualisierten Download eines Beschwerdeablaufs als PDF.

„Der Reporter hat keine Tendenz, hat nichts zu rechtfertigen und hat keinen Standpunkt. Er hat unbefangen Zeuge zu sein und unbefangene Zeugenschaft zu liefern.“

— Egon Erwin Kisch

Übersicht: Lesererwartungen

Die prozentuale Verteilung der Lesererwartungen an die Funktionen des Journalismus in der Gesellschaft als Balkenzähler und auf Basis einer Erhebung der MHMK Macromedia Hochschule für Medien und Kommunikation mit 960 Befragten im Alter von 16 bis 65 Jahren.

Anmerkung: Wegen der Möglichkeit von Mehrfachnennungen liegt die Summe der Prozentanteile bei deutlich über 100%.
  • Kritik an Missständen 86% 86%
  • Politik, Wirtschaft, Gesellschaft kontrollieren 56% 56%
  • Einsatz für Benachteiligte 49% 49%
  • Normalen Leuten eine Stimme geben 42% 42%
  • Neue Trends aufzeigen 38% 38%
  • Politische Tagesordnung beeinflussen 32% 32%
Beschwerdeverfahren im Deutschen Presserat

Download-Tipp #4!

Was genau macht eigentlich ein Journalist? Wie viel und wie lange Arbeit er pro Woche? Worin bestehen seine Aufgabe und wie hat sich das Berufsbild Journalist in den letzten Jahren verändert? Diesen und vielen anderen Fragen ist die Redaktion „Medienkunde“ der Wochenzeitschrift „Die Zeit“ nachgegangen und hat die Ergebnisse kompakt, aber sehr informativ auf zwei Magazinseiten zusammengefasst.

Hier finden Sie den Download von Medienwissen: journalistische Arbeit als PDF.

„Pressefreiheit nützt nur, wenn es unbequeme Journalisten gibt.“

— Gerhard Kocher
Downloads der DJU

Download-Tipp #5!

Auch die „Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union“ hat sich als Journalistenorganisation innerhalb des Deutschen Gewerkschaftsbundes Gedanken über das Berufsbild und die Anforderungen an den Journalisten gemacht und diese in einem kostenlosen Ratgeber zusammengefasst.

Hier finden Sie den Download von „Berufsbild Journalismus“ der DJU als PDF.
l

Info: Journalistengewerkschaften

In Deutschland teilen sich zwei große Gewerkschaften die Interessenvertretung ihrer Mitglieder.

DJV

Deutscher Journalisten-Verband
Der Deutsche Journalisten-Verband – Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten e. V. ist die größte Journalisten-Organisation Europas mit Sitz in Berlin. Als Mitglied der Internationalen Journalisten-Föderation (IJF) vertritt der 1949 gegründete DJV heute über 38.000 Mitglieder.

Webseite: www.djv-berlin.de

DJU

Deutsche Journalisten Union
Die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union wurde 1951 als Journalistenorganisation innerhalb des Deutschen Gewrkschaftsbundes gegründet und vertritt heute über 22.000 Mitglieder, von denen mehr als zwei Drittel freiberuflich arbeiten.

Webseite: www.dju.verdi.de
Über den Autor: Dr. Martin Mirbach

Über den Autor: Dr. Martin Mirbach

Autor, Herausgeber und Publizist

Martin Mirbach hat Literaturwissenschaften, Kulturmanagement und Marketing in Bochum, Hagen, Belfast und Berlin studiert, ist ausgebildeter Journalist, Lektor und Werbetexter. Er war als Chefredakteur und Editorial Director für die Konzeption und Entwicklung zahlreicher Print- und Online-Formate verantwortlich und widmet sich heute ganz der selbständigen Publikation digitaler Medieninhalte.

Hier finden Sie unsere Autorenseite mit weiteren Kurzprofilen.